Der Fonds > Geschichte


GESCHICHTE

Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds wurde 1923 zur Durchführung der vermögensrechtlichen
Auseinandersetzung zwischen dem bayerischen Staat und dem vormaligen bayerischen Königshaus errichtet.

Nachdem am 8. November 1918 der spätere bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner Bayern als Freistaat ausgerufen hatte, entschied das Kabinett der neuen bayerischen Republik noch im selben Monat, „die Wittelsbacher Vermögensrechte nicht als revolutionsbedingt beseitigt, sondern als zivilen Rechtsanspruch zu behandeln‟. In der Folge ging es also darum, das Privatvermögen des Hauses Wittelsbach, das während der Monarchie in das Staatsvermögen Bayerns eingebracht worden war, vom Vermögen des Staates zu entflechten.

Aufgrund der über einhundert Jahre dauernden Vermengung der Vermögen, der teilweise verloren gegangenen Aufzeichnungen sowie des schieren Umfangs von Vermögenswerten strebten beide Seiten aber nur einen Ausgleich der Vermögenswerte und keine vollständige Rückführung an.

Nach langen Verhandlungen schlossen der bayerische Staat und das vormalige bayerische Königshaus am 24. Januar 1923 ein Übereinkommen, das die Überweisung von Vermögenswerten des früheren „Hausvermögens‟ der Familie Wittelsbach in einen Fonds vorsah. Gleichzeitig verpflichtete sich der Chef des Hauses Wittelsbach freiwillig, auch weiteres Privatvermögen, vor allem Kunstschätze, in den Fonds einzubringen, wobei bestimmt wurde, dass diese dauerhaft weiter der Öffentlichkeit zugänglich blieben.

Umgesetzt wurde diese Vereinbarung durch ein Gesetz vom 9. März 1923, das den Wittelsbacher Ausgleichsfonds mit der Rechtsstellung einer Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete. Auf der Grundlage dieses Gesetzes verzichtete das Haus Wittelsbach auf alle weiteren vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Staat.

Zum Eigentum des bayerischen Staates gehören seitdem große Teile des Wittelsbacher Vermögens, unter anderem zahlreiche Liegenschaften, die Residenz München mit dem Hofgarten, die Schlösser Nymphenburg und Schleißheim, ebenso die Ludwig-II-Schlösser Neuschwanstein, Herrenchiemsee und Linderhof.

Im Gegenzug wurden in den Wittelsbacher Ausgleichsfonds Geldmittel, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz übertragen. Hierzu zählen beispielsweise die Schlösser Hohenschwangau, Berchtesgaden und Grünau sowie der Köschinger Forst.

Zudem wurde seitens des Hauses Wittelsbach umfangreiches privates Kunstvermögen in den Fonds eingelegt. Mit der Überlassung dieser Kunstwerke, die zum größten Teil der Öffentlichkeit zugänglich sind, wurde ein bedeutender Grundstein für den Freistaat Bayern als Kunst- und Kulturstandort gelegt. Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds steht dabei als Garant für die ungeschmälerte Erhaltung dieser Kunstschätze und damit wert- und identitätsstiftend für Bayern.

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