Der Fonds > Informationen


INFORMATIONEN

Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds wurde durch bayerisches Gesetz vom 9. März 1923 als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Zum Selbstverständnis gehört, das ihm anvertraute kulturelle Erbe des Hauses Wittelsbach mit all seinen Kunstschätzen zu pflegen und zu erhalten – für das Land Bayern und seine Menschen sowie für Besucherinnen und Besucher aus aller Welt.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.